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Mitglieder

Mitgliedschaft

Mitglied von PROCAL können juristisch selbständige Firmen werden, die als Hersteller oder Lieferanten der Heizungsbranche und/oder im Heizungsservicegeschäft (ohne Installations-Abteilung) tätig sind, wenn sie

  • im Handelsregister eingetragen sind,
  • eine nachgewiesene regionale oder gesamtschweizerische Marktstellung haben,
  • sich verpflichten, die Verbandsbeschlüsse zu respektieren, zu vertreten und durchzusetzen.

Über die Aufnahme entscheidet die Mitglieder-Versammlung auf Antrag des Vorstandes, wobei eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitgliederstimmen erforderlich ist.

E-Mail: info@procal.ch